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Im Wortlaut: § 24 MsbG Absätze 2 und - Zertifizierung des Smart-Meter-Gateway |
(1) Zum Nachweis der Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen nach § 22 Absatz 1 und 2 müssen Smart-Meter-Gateways im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens nach den Common Criteria durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert werden. Hersteller von Smart-Meter-Gateways haben dieses Zertifikat dem Smart-Meter-Gateway-Administrator vorzulegen. Der Zeitpunkt der Nachweispflicht zur Interoperabilität wird durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt und nach § 27 im Ausschuss Gateway-Standardisierung bekannt gemacht. Hersteller von Smart-Meter-Gateways haben zu diesem Zeitpunkt das Zertifikat zur Konformität nach der Technischen Richtlinie dem Smart-Meter-Gateway-Administrator vorzulegen.
(4) Ohne ein gültiges und gegenüber dem Smart-Meter-Gateway-Administrator nachgewiesenes Zertifikat nach Absatz 1 darf ein Smart-Meter-Gateway nicht als Bestandteil eines intelligenten Messsystems verwendet werden. Dies ist nicht anzuwenden für Messsysteme, die nach Maßgabe von § 19 Absatz 5 Satz 1 eingebaut werden können.“
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§ 30 MsbG - Technische Möglichkeit des Einbaus von intelligenten Messsystemen |
Die Ausstattung von Messstellen mit einem intelligenten Messsystem nach § 29 ist technisch möglich, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den am Einsatzbereich des Smart-Meter-Gateways orientierten Vorgaben des § 24 Absatz 1 genügen und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dies feststellt. Die Feststellung nach Satz 1 sowie erforderliche Marktanalysen stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf seinen Internetseiten bereit. |
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Es werde LichtMsbGDie praktische Umsetzung dieses Gesetzes an der sensiblen Schnittstelle zwischen Energie- und Datenschutzrecht wirft viele Fragen auf, die von den Adressaten nicht immer einfach zu beantworten sind. Zum Beispiel:
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Auch interessant: Nachgefragt bei Sestian Rohrer, Till Stefan Karsten und Andreas Ewald Leonhardt | 24.07.2019 |
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Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind alte Stromzähler durch intelligente Messsysteme zu ersetzen. Über den Hintergrund hat sich die ESV-Redaktion mit RA Dr. Sebastian Rohrer, RA Till Stefan Karsten und Andreas Ewald Leonhardt in einem zweiteiligen Interview unterhalten. mehr … |
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