| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-15 |
Am 01.01.2027 muss ein EEG 2027 das EEG 2023 ablösen, denn zum Jahresende 2026 läuft die beihilferechtliche Genehmigung für das EEG 2023 aus. Seit ihrem Inkrafttreten am 16.07.2024 lässt die Novelle der Strombinnenmarktverordnung keine Zweifel daran, dass die im EEG verankerten Zahlungsansprüche spätestens für ab dem 17.07.2027 die Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen haben müssen.
Dass man sich bei unverschuldeter Versäumnis einer verfahrensrechtlichen Frist mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand behelfen kann, lernt man bereits im juristischen Studium. Im Gegensatz dazu fristet die sog. Nachsichtgewährung bisher eher ein Nischendasein und dürfte nur juristischen Feinschmeckern bekannt sein.
Eine ETS-Reform steht bevor, und zwar nicht in Form einer Verschärfung, sondern einer Abmilderung. Ist sie mit den hohen Maßstäben des IGH-Klimagutachtens vom 23.07.2025 vereinbar, an die auch die EU gebunden ist? Schließlich verlangt dieses Gutachten einen immer anspruchsvolleren Klimaschutz und betont besonders den Grundsatz der Generationengerechtigkeit.
Der Beitrag untersucht, ob die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/178172 einen unionsrechtlichen Rahmen für nachhaltige Designanforderungen für Rotorblätter von Offshore-Windenergieanlagen schaffen kann. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass bestehende Regelungen erst an der „End-of-Life“-Phase ansetzen und zentrale Designentscheidungen unberücksichtigt lassen.
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● BNetzA veröffentlicht Zwischenbericht zum AgNes-Prozess
● Der Wasserstoffmarkt im europäischen Rechtsrahmen: Nationale Umsetzung und Perspektiven
● Zu guter Letzt: Studie der DUH und WVW vom 26.04.2026: Systemkostenvergleich von neuen Erdgaskraftwerken mit neuen Solar- und Windenergieanlagen an Land
BGH, Urt. v. 06.05.2026 – VIII ZR 242/24
vorgehend: OLG Düsseldorf, Urt. v. 31.10.2024 – I-20 UKl 4/24
OLG Köln, Beschl. v. 30.04.2026 – 18 W 15/26
LG Mannheim, Beschl. v. 02.06.2026 – 14 O 71/26
BGH, Urt. v. 10.02.2026 – XIII ZR 6/24
vorgehend: OLG Hamm, Urt. v. 02.05.024 – I-2 U 128/22
vorgehend: LG Essen, Teilurt. v. 03.05.2022 – 5 O 240/20
Kennen Sie das, wenn ein neues Rechtsgebiet mehr oder weniger unerwartet auf Sie zurast? Als wäre Umwelt- und Energierecht nicht schon aufregend genug. Aber manchmal nähert sich einfach eine bislang unbekannte Materie völlig ungefragt. Man überlegt noch, ob man sich vielleicht schnell ducken kann und die Thematik dann wie ein pummeliges Raumschiff Enterprise über einen hinwegbrummt.
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