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Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes  
02.02.2021

Bundestag beschließt Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

ESV-Redaktion Recht
Die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes erleichtert den Ausbau des Stromübertragungsnetzes (Foto: Eisenhans / stock.adobe.com)
Damit der Strom aus Sonnenenergie und Windkraft auch verbraucht werden kann, bedarf es tausende Kilometer neuer Stromnetze. Daher hat der Deutsche Bundestag eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen. 
Die Änderung des Gesetzes soll den Ausbau des Stromübertragungsnetzes erleichtern und die Energiewende voranbringen, denn nicht nur die Förderung von erneuerbaren Energien, sondern auch der entsprechende Ausbau des Stromnetzes ist wesentlich für eine erfolgreiche Energiewende.

Die Neufassung des Gesetzes soll auch die durch den Ausstieg aus der Kohle- und Atomenergie entstehenden Engpässe im Stromnetz beseitigen. Schließlich muss der Strom zum Beispiel aus Windenergieanlagen aus dem Norden über weite Strecken zu den Verbrauchszentren im Süden transportiert werden.

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Die Kernaspekte des Bundesbedarfsplangesetzes

  • Aktualisierung des Netzentwicklungsplans bis 2030: Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 einen Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen. Es werden vor allem Anfangs- und Endpunkte dringender Vorhaben benannt. Die genaue Streckenplanung obliegt in einem gesonderten Verfahren den zuständigen Behörden auf Bundes- oder Landesebene.
  • Zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren: Um das Netzausbauvorhaben schnell voranzubringen, werden gesetzliche Anpassungen vorgenommen. So werden die zuständigen Behörden durch die Feststellung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit und des vordringlichen Bedarfs des Netzausbauvorhabens in den Verfahren für die Planfeststellung und -genehmigung gebunden. Zudem wird das Verfahren durch eine Rechtsverkürzung beschleunigt, indem das Bundesverwaltungsgericht für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf die Vorhaben des Bundesbedarfsplans einheitlich zuständig ist.
  • Übertragung europäischer Strombinnenmarkt-Richtlinie in nationales Recht: Durch eine Übergangsregelung für Speicheranlagen im Energiewirtschaftsgesetz wird ein kurzfristiger Rechtsrahmen für eine Höherauslastung der Bestandsnetze geschaffen.
Nach abschließender Beratung durch den Bundesrat soll das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Frühjahr abgeschlossen sein.

Quellen:
  • PM des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 29.1.2021

 

Höchstspannungsleitungen

Welche neuen Fragen sich durch die Energiewende für die Planungspraxis ergeben, stellen Siegfried de Witt, Peter Durinke und Harriet Kause dar.

Systematisch erörtern sie das Planungsrecht für Höchstspannungsgleichstromleitungen. Ganz aktuell mit dem Blick auf die Erdverkabelung, weil sie jetzt als Regelbauweise vorgesehen ist. Auch die jüngsten Entscheidungen des BVerwG werden einbezogen. Für die Praxis bislang noch ungelöste Konstellationen finden ebenfalls Beachtung.

Das Werk
  • bietet einen guten Überblick über das Planungsverfahren im Bereich der Übertragungsnetze
  • führt in die bundesweite Bedarfsplanung ein
  • und stellt die komplexen Anforderungen an die Planfeststellung von Höchstspannungsleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) dar
Das Praxishandbuch erscheint als Band 2 der BSER Berliner Schriften zum Energierecht.

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(ESV/pc/bp)