ER EnergieRecht
 
Industriestrompreis und Beihilferecht  
17.04.2026

EU-Kommission genehmigt Industriestrompreis für energieintensive Industrie

ESV-Redaktion Recht
Der genehmigte Industriestrompreis sieht eine Untergrenze 5 ct/kWh vor (Bild: marcus_hofmann / stock.adobe.com).
Die EU-Kommission hat die nationale Richtlinie zum Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt. Damit kann Deutschland ein Entlastungsinstrument für strom- und handelsintensive Unternehmen umsetzen.

Die Zustimmung der Kommission zur nationalen Richtlinie ebnet den für die Einführung des Industriestrompreises in den Jahren 2026 bis 2028. Die Maßnahme soll die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland vor Hintergrund der anhaltend hohen Energiepreise stärken und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Industrie fördern. Profitieren sollen potenziell mehrere tausend Unternehmen, darunter klassische energieintensive Branchen wie Chemie, Glas, Gummi- und Kunststoffwaren sowie weitere Industrien, wie etwa die Halbleiterfertigung.

Preisuntergrenze bei 5 ct/kWh

Der Industriestrompreis richtet sich an strom- und handelsintensive Unternehmen aus insgesamt 91 Sektoren. Die größtmögliche Entlastung soll bei 50% des Großhandelsstrompreises liegen. Der Strompreis ist nach unten gedeckelt, denn er darf nicht unter 5 ct/kWh sinken.

Referenz hierfür ist aber nicht der tagesaktuelle Strompreis, sondern der sogenannte „1-Jahres-Future“. Dies ist ein Börsenpreis für Strom, der heute festlegt, wie viel Strom in einem Jahr kosten soll. Er beruht auf der Erwartung des Marktes für den durchschnittlichen Strompreis im nächsten Jahr. 

Auszahlung der Förderung auf Antrag durch Unternehmen

Die Entlastung der Unternehmen erfolgt durch die Auszahlung von Förderungsbeträgen. Die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte im Überblick:
  • Förmlicher Antrag beim BAFA: Die Förderung funktioniert allerdings nicht automatisch. Vielmehr muss jedes Unternehmen, das in einem begünstigten Sektor tätig ist, einen förmlichen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen.
  • Nachweis der individuellen Förderfähigkeit: Hierbei muss es seine individuelle Förderfähigkeit nachweisen, wie etwa den Stromverbrauch, die Stromkosten und die  Handelsintensität. Zudem muss es die beihilferechtlichen Pflichten erfüllen, zu denen bestimmte Transparenz‑ und Dokumentationsanforderungen gehören.
  • Investition in klimafreundlichere Produktion: Zudem müssen die Antragsteller mindestens 50% der Einsparungen in eine klimafreundlichere Produktion investieren – etwa in Erneuerbare Energieanlagen auf den Firmengeländen.
  • Auszahlung rückwirkend: Die Auszahlung erfolgt dann nach der Bewilligungsentscheidung des BAFA. Anträge können im Jahr 2027 erfolgen und gelten rückwirkend für das gesamte Jahr 2026. Das BAFA wird die betroffenen Unternehmen rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens informieren.
Der kostenlose Newsletter Recht – Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.

Ausweitung auf weitere Sektoren möglich

Auch eine Ausweitung auf zusätzliche (Teil‑)Sektoren ist vorgesehen. Hierzu müssen die Unternehmen ihre Strom‑ und Handelsintensität gegenüber dem BAFA nachweisen.

Gelingt dies, wird die Bundesregierung den Sektorenkreis erweitern und die EU‑Kommission müsste auch diese Erweiterung beihilferechtlich genehmigen.

Inkrafttreten

Die Richtlinie zum Industriestrompreis wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Parallel dazu beteiligt sich die Bundesregierung an der laufenden Konsultation der Europäischen Kommission zu kurzfristigen Anpassungen des Beihilferahmens „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF), um das Instrument weiterzuentwickeln.

Signal für Industriestandort Deutschland?

Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche sieht Entscheidung als wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland an. Damit werde erstmals werde ein gezielter Rahmen geschaffen, um zentrale energieintensive Industrien in Deutschland zu entlasten, so Reiche. 

Quellen:  PM des BMWE vom 16.04.2026 - Pressepapier des BMWE vom 16.04.2026

 

Energiebündel für die Praxis


ESV-Digital – Recht für Energieprojekte

Souverän und rechtssicher projektieren, vom Genehmigungsverfahren bis hin zum Rückbau: Mit einer laufend aktualisierten Datenbank, die juristische Aspekte aktueller Energieprojekte fachübergreifend adressiert. Alles gebündelt an einem Ort und auf einen Klick verfügbar.

Das Gesamtpaket im Überblick

  • Aktuelle Gestaltungslösungen für Energie- und Energiewirtschaftsrecht sowie Klimaschutz- und Umweltrecht, inkl. Berliner Kommentare zum WPG, EEG, EnWG und EnEfG
  • Fachübergreifende Einblicke hochkarätiger Spezialisten aus der behördlichen, gerichtlichen, anwaltlichen und energiewirtschaftlichen Praxis
  • Praktische Umsetzungshilfen zu allen Facetten aktueller Projektrealisierungen
Verlagsprogramm

  Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht

(ESV / Bernd Preiß)