ER EnergieRecht
 

Flexible Netzanschlussvereinbarungen im EEG und im EnWG

Im Rahmen des Netzanschlusses von Stromerzeugungs- oder Speicheranlagen, wie Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 1 EEG 2023 (EE-Anlagen) und Stromspeichern, kommt es aktuell zu Engpässen bei den Netzanschlüssen. Insbesondere der Ausbau von EE-Anlagen geht schneller vonstatten als der erforderliche Netzausbau, sodass erhebliche Wartezeiten für die Erlangung eines Netzanschlusses bestehen und die verfügbaren Netzverknüpfungspunkte regelmäßig weiter vom Anlagenstandort entfernt sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen und den Netzanschluss zu beschleunigen, bedarf es u.a. gesetzlicher Neuerungen, um die Flexibilität zu erhöhen. In das EnWG sowie in das EEG 2023 wurden neue Regelungen zur Vereinbarung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber eingefügt, die u. a. den Anschluss von mehreren Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt mit über der Anschlusskapazität liegender Leistung ermöglichen sollen. Die Ergänzung von § 17 Abs. 2b EnWG sowie § 8a EEG 2023 erfolgte in Umsetzung von Art. 6a der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2025
Veröffentlicht: 2025-05-28