ER EnergieRecht
 

Steuerentlastungsmöglichkeiten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz

Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ oder Beihilfen ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-) Befreiungsmöglichkeiten von der KAV, die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19-StromNEV-Umlage und der KWKG-Umlage bzw. der Offshore-Netzumlage. Kein klassischer „Industrierabatt“, sondern eine Beihilfe, wie die nach der BECV, ist die sog. Strompreiskompensation. Steuerentlastungsmöglichkeiten finden sich im Energiesteuergesetz und Stromsteuergesetz. Der nachfolgende Artikel ist der letzte Beitrag in unserer Reihe zu diesen Fragen und beschäftigt sich mit der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 54 Energiesteuergesetz (EnergieStG).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2025
Veröffentlicht: 2025-11-14