ER EnergieRecht
 

Wasserrecht – Sofortvollzug für einen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Wasserkraftanlage

§ 2 EEG; §§ 80c Abs. 4, 80a Abs. 3 VwGO

Im Rahmen der Interessenabwägung für die Anordnung des Sofortvollzugs eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung einer Wasserkraftanlage kann das besondere Interesse am Ausbau der Gewinnung erneuerbarer Energie Berücksichtigung finden. § 2 EEG enthält insofern nicht nur eine im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu würdigende materiell-rechtliche Wertung.

(Leitsatz des Gerichts)

OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.11.2023 – 2 M 40/23
vorgehend: VG Magdeburg, Beschl. v. 27.03.2023 – 9 B 70/22 MD

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.02.11
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ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2024
Veröffentlicht: 2024-03-14