Nicht zuletzt seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind die Strompreise in Deutschland massiv gestiegen. Insofern suchen stromintensive Unternehmen vermehrt nach Entlastungsmöglichkeiten. Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-) Befreiungsmöglichkeiten von der § 19-StromNEV-Umlage, der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV), der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und nicht zuletzt auch von der Konzessionsabgabe. Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Befreiung für Stromlieferungen an Sondervertragskunden gemäß § 2 Absatz 4 Konzessionsabgabenverordnung (KAV), erläutert die entsprechenden Antragsvoraussetzungen und die Vorgehensweise der notwendigen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer/ vereidigten Buchprüfer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-16 |
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