DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
Das BVerfG hat am 18.01.2022 Verfassungsbeschwerden wegen Landesklimaschutzgesetzen erst gar nicht zur Entscheidung angenommen. War damit der Klimabeschluss vom 24.03.2021 ein einmaliger Erfolg – trotz des dramatischen neuen IPCC-Berichts und der Schärfung des 1,5-Grad-Ziels auf der Klimakonferenz von Glasgow im November 2022? Wie ist das Zusammenspiel mit dem EU-Klimapaket und den EU-Grundrechten, hat doch der EuGH am 25.03.2021 Klimaklagen schon als unzulässig abgewiesen?
Das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen der Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für die leitungsgebundene Energieversorgung (sog. Konzessionsvergabeverfahren) wurde 2017 zusammen mit den zeitlich gestaffelten Rügeobliegenheiten in § 47 EnWG eingeführt. Vor Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht wurde ein Anspruch des unterlegenen Bieters auf Auskunft, aus welchen Gründen der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt wurde, aus dem Transparenzgebot abgeleitet.
Nachdem im vorangegangenen Aufsatzteil energierechtliche Aspekte der Grünstromvermarktung thematisiert wurden (siehe ER 2022, 55) sollen im Folgenden die lauterkeitsrechtlichen Aspekte näher betrachtet werden. Die lauterkeitsrechtlichen Aspekte kreisen vor allem um das Verbot der Irreführung und das Verbot des Rechtsbruchs, wobei dieser Aufsatzteil zeigen wird, dass bei der Grünstromvermarktung auf Herkunftsnachweise gesetzt werden sollte – und zusätzlich auf digitale Echtzeitnachweise gesetzt werden kann.
Die Wärmeplanung stellt für Kommunen eine aussichtsreiche Möglichkeit dar, die Wärmewende in ihrem Hoheitsbereich koordiniert und steuernd zu gestalten, allerdings ist sie in Deutschland noch nicht ausreichend weit verbreitet und wird gegenwärtig überwiegend auf freiwilliger Basis und mit nicht standardisierten Methoden durchgeführt. Dieser Beitrag befasst sich mit dem aktuellen Stand des rechtlichen Rahmens der kommunalen Wärmeplanung.
● Das Osterpaket – Überblick zu den Neuerungen im EEG 2023 und EnUG
● Entwurf eines Gesetzes zur Weitergabe der EEG-Umlage Reduzierung an Endkunden
● Urteile in der Grundversorgung: gestiegene Preise, Kündigungen, Insolvenzen – Ein Überblick
● Aktuelles aus Europa
● Zu guter Letzt
BVerwG, Urt. v. 26.10.2021 – 8 C 2/21
vorgehend: VG Stuttgart, Urt. v. 20.10.2020 – 18 K 1797/19
BGH, Urt. v. 26.01.2022 – VIII ZR 175/19
vorgehend: LG Lübeck, Urt. v. 16.05.2019 – 14 S 231/17
vorgehend: AG Ahrensburg, Urt. v. 17.10.2017 – 47 C 1334/16
OLG Schleswig, Urt. v. 07.03.2022 – 16 U 166/21 Kart
vorgehend: LG Kiel, Urt. v. 05.11.2021 – 14 HKO 56/21 Kart
OLG Köln, Beschl. v. 02.03.2022 – 6 W 10/22
vorgehend: LG Köln, Beschl. v. 08.02.2022 – 31 O 14/22
LG Hannover, Urt. v. 03.03.2022 – 25 O 6/22
LG München I, Urt. v. 11.03.2022 – 37 O 14213/21
2022 einfach konkurrenzloses Drecksjahr, allgemeine Meinung, und zu all dem Unglück, von dem man in der Zeitung liest, nun auch noch das: Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli.
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