| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-03-15 |
Mit diesem Beitrag wird die jhrliche Reihe zur Entwicklung des Regulierungs- und Netzrechts fortgesetzt. Es wird ein berblick ber wichtige Entwicklungen des Jahres 2020 gegeben. Dabei wird weiterhin bewusst der Schwerpunkt auf die Kernbereiche des Energieregulierungsrechts die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen fr den Netzzugang und -anschluss in Deutschland und Europa gelegt. Weitere, nicht weniger wichtige Entwicklungen aus den Bereichen Netzentwicklung oder EEG mssen anderen Beitrgen vorbehalten bleiben.
Am 01.01.2021 ist das EEG 2021 in Kraft getreten. Es ist die siebte groe EEG-Novelle seit dem EEG 2000 und eine von 45 nderungen insgesamt. Es besteht aus 208 Paragraphen, solche um Kleinbuchstaben ergnzte eingeschlossen. Das sind 198 Paragraphen mehr als im EEG 2000. Wie schlgt man sich durch einen Dschungel, den man nicht hat wachsen sehen, wenn selbst Kenner sich eingestehen mssen, dass soeben angelegte geistige Trampelpfade schneller zugewuchert sind als die Auffassungsgabe sich einen Weg bahnen kann?
Die Herausforderungen an den Gesetzgeber bei der Novellierung des EEG waren vielfltig und enorm. Die nachhaltige Umsetzung der Energiewende sowie die fortschreitende Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt erhhen nicht nur die gesetzgeberischen Anforderungen und die notwendige Regelungsdichte, sondern sorgen auch fr teils erhebliche Reibungsverluste. So hat der Gesetzgeber als einen der zentralen Aspekte der EEG-Novelle die teilweise Neuordnung des Rechtsrahmens fr Solaranlagen identifiziert, was nicht zuletzt auch die Frage der Post-EEG-Frderung umfasste.
Der Bundestag hat am 17.12.2020 das von der Bundesregierung eingebrachte Gesetz zur nderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Das entsprechend novellierte EEG 2021 trat am 01.01.2021 in Kraft. Der Ende August verffentlichte Referentenentwurf wurde durch den Gesetzesentwurf vom 19.10.2020, durch die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenuerung der Bundesregierung vom 11.11.2020, sowie zuletzt durch die verabschiedete Fassung auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses fr Wirtschaft und Energie vom 15.12.2020 noch entscheidend angepasst.
OLG Dsseldorf, Beschl. v. 02.12.2020 3 Kart 177/20
OLG Dsseldorf, Urt. v. 04.11.2020 27 U 3/20
VGH Kassel, Beschl. v. 08.12.2020 6 B 2637/20
vorgehend: VG Frankfurt, Beschl. v. 16.10.2020 6 L 2470/20.F
OLG Dsseldorf, Beschl. v. 13.01.2021 3 Kart 838/19 (V)
BVerwG, Beschl. v. 04.12.2020 4 VR 4/20
VG Stuttgart, Urt. v. 20.10.2020 18 K 1797/19
Schneller, hher, strker: Die Pandemie, deren Name endlich einmal nicht genannt werden soll, macht uns zu digitalen Olympionik:innen. Wir brauchen schnellere Internetverbindungen, hhere Datenbertragungsraten, strkere Computer. Unsere Grunddisziplinen lauten MS Teams, Zoom und WebEx. Aber erst einmal nur im Triathlon. Der virtuelle Zehnkampf umfasst noch mindestens Bobfahren in VPN-Tunneln, Slalom in SSL-Verbindungen, Schlammcatchen mit TikTokBombing, Hochsprung mit HD-Cams und vieles mehr. Und das mssen wir, ach Du Schreck, auch noch selbst machen und knnen es nicht delegieren. Was fr ein Horror!
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