DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-19 |
Mit Urteil vom 21.03.2023 hat sich der Bundesgerichtshof erstmals zur Zulässigkeit von Netzreservierungen geäußert und damit eine seit Bestehen des EEG virulente Frage beantwortet, die zu erheblichen Verunsicherungen vor allem auf Seiten der Netzbetreiber geführt hat. Wie nämlich im Fall von konkurrierenden Netzanschlussanfragen bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden Netzkapazitäten zu verfahren ist, war bislang völlig ungeklärt.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist stärker auf den Ökostrom ausgerichtet und erklärt dessen Ausbau zum überragenden öffentlichen Interesse – ebenso wie § 2 EEG: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Die generelle Möglichkeit der Inanspruchnahme von sog. „Industrierabatten“ ist in vielen Unternehmen ebenso unbekannt wie die entsprechenden Antragsvoraussetzungen. Zu den sog. „Industrierabatten“ zählen insbesondere (Teil-)Befreiungsmöglichkeiten von der KAV, der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV), der KWKG-Umlage, der Offshore-Netzumlage und nicht zuletzt auch die Möglichkeit einer Begrenzung der § 19-StromNEV-Umlage.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Energieeffizienzrecht der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2023. Auf EU-Ebene standen 2023 der Abschluss der Diskussionen zur Energieeffizienzrichtlinie und die äußerst kontrovers diskutierten Positionen zur Gebäudeeffizienzrichtlinie im Vordergrund. Das Hauptaugenmerk der Entwicklung des Effizienzrechts der Bundesrepublik Deutschland lag 2023 auf der Vorlage eines neuen bundesdeutschen Energieeffizienzgesetzes.
● EnWG-Novelle regelt Unabhängigkeit der BNetzA
● Neues Energieeffizienzgesetz regelt Ausweitung von Energieeffizienzpflichten für Unternehmen und Rechenzentren
● BVerfGE erklärt Klima- und Transformationsfonds für nichtig
● OLG Düsseldorf zur Unzulässigkeit von Energiepreiserhöhungen
● OLG Düsseldorf zum Anspruch auf Weitergeltung individuell vereinbarter Netzentgelte gemäß § 118 Abs. 46 EnWG
● BNetzA legt Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG fest
● Aktuelles aus Europa
● Zu guter Letzt
BGH, Urt. v. 21.03.2023 – XIII ZR 2/20
vorgehend: OLG Brandenburg, Urt. v. 11.02.2020 – 6 U 116/15
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 01.10.2015 – 31 O 47/14
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 08.11.2023 – 3 Kart 32/22
BVerfG, Urt. v. 15.11.2023 – 2 BvF 1/22
vorgehend: BVerfG, Ablehnung einstw. Anordnung v. 22.11.2022 – 2 BvF 1/22
BGH, Beschl. v. 26.09.2023 – EnVR 43/22
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.05.2022 – VI-5 Kart 3/21 (V)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2023 – 3 Kart 192/23
OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.2023 – VI-5 U 4/22
Den Einfamilienhäusern scheint schon länger die Sonne aus der Steckdose, Gewerbe und Industrie ziehen nach. Aber wer kriegt es mal wieder nicht hin? Die meisten Mehrfamilienhäuser fahren aktuell noch im Besenwagen der Energiewende. Warum ist das so? Eigentlich logisch: Im Mehrfamilienhaus zieht der Mythos des hochmotivierten Grünstrom-Selbstversorgers nicht, der seine Nachbarn mit der glänzenden PV-Anlage und dem Elektroschlitten vor der Tür beeindruckt und der gewappnet ist, auch den schlimmsten Schlagzeilen der BILD-Zeitung zu trotzen („Neues Kontroll-Gesetz: Regierung will unseren Strom rationieren“.)
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