DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
Für das Gelingen der Energiewende spielen Stromspeicher eine wichtige Rolle. Ihre Flexibilität kann insbesondere dazu beitragen, die Volatilität auf der Erzeugungs- und/oder Verbrauchsseite auszugleichen. Dieser Artikel stellt aktuelle rechtliche Entwicklungen für Batterie- und andere Stromspeicheranlagen dar. Ein Bedürfnis danach besteht, weil weiterhin kein einheitlicher Rechtsrahmen für Stromspeicher existiert, sondern sich dieser aus einer Zusammenschau von – nicht durchgehend aufeinander abgestimmten – Regelungen ergibt. Entwicklungen im Bereich Wasserstoff und anderen Power-to-X-Technologien sowie Gasspeicheranlagen werden nicht dargestellt.
Die angespannte Versorgungssituation mit Erdgas im vergangenen Jahr führte dazu, dass sich die Bundesnetzagentur intensiv auf ihre Rolle als Bundeslastverteiler Gas vorbereitete. In diesem Zuge definierte sie ihre Zielsetzung als Bundeslastverteiler und erarbeitete die notwendigen Prozesse zum Verfahren in einer Gasmangellage. So folgten seit dem Sommer 2022 eine Vielzahl an Veröffentlichungen und Informationsveranstaltungen seitens der Bundesnetzagentur zu diesem Thema. Der vorliegende Artikel gibt in Hinsicht auf die anstehende Heizperiode einen ganzheitlichen Überblick über die Krisenvorsorge Gas der Bundesnetzagentur.
Am 15.12.2022 wurde durch den Deutschen Bundestag der Gesetzesentwurf für das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verabschiedet, dem der Bundesrat am 16.12.2022 zustimmte und der am 01.01.2023 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz soll der Kompensation der steigenden Energiepreise im Rahmen der Energiekrise dienen. Wenngleich das Gesetz eine wichtige Stütze in der Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher ist, fehlt es bislang an praktikablen Handreichungen. Obwohl verschiedene FAQs veröffentlicht sind und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Hotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen eingerichtet hat, verbleiben zahlreiche offene Fragen, die die sichere Anwendung des Strompreisbremsegesetzes erschweren.
OLG Stuttgart, Urt. v. 25.05.2023 – 2 U 201/22
vorgehend: LG Stuttgart, Urt. v. 24.11.2022 – 11 O 157/21
OLG Frankfurt, Urt. v. 09.06.2023 – 24 U 36/22
Vorgehend: LG Darmstadt, Urt. v. 01.12.2021 – 9 O 18/21
OVG Schleswig, Beschl. v. 21.07.2023 – 5 MR 2/23
BVerfG, Beschl. v. 05.07.2023 – 2 BvE 4/23
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.07.2023 – VI-3 Kart 29/22
OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.2023 – I-26 U 6/22
Vorgehend: LG Duisburg, Urt. v. 31.08.2022 – 10 O 376/20
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