Am 29. November 2013 veranstaltete die Clearingstelle EEG in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin ihr 16. Fachgespräch. Mit ca. 120 Teilnehmern wurden Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009 aufgeworfen, diskutiert und geklärt.
Durch das EEG 2012 wurden nicht nur die Regelungen zur Vergütung und Vermarktung von Strom aus Biomasse, sondern auch die technischen Anforderungen an Biogasanlagen umfangreich neu gestaltet. Sie gelten für Neu- und zum Teil auch für Bestandsanlagen. Der für die Gestaltung und Vergütung von Biomasseanlagen zentrale Anlagenbegriff des EEG 2009 blieb im EEG 2012 hingegen unverändert.
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