DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-14 |
Mit diesem Beitrag wird die jährliche Reihe zur Entwicklung aus den Kernbereichen des Regulierungs- und Netzrechts – die Entwicklung der Kostenregulierung der Netzbetreiber, die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und -anschluss in Deutschland und Europa – fortgesetzt. Es wird ein Überblick über wichtige Entwicklungen des Jahres 2024 gegeben.
Mit Urt. v. 28.11.2024 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH), dass es dem Europarecht zuwiderlaufe, Leitungen, innerhalb derer Strom erzeugt und verkauft wird, als sog. Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a EnWG von der Verteilernetzregulierung auszunehmen.
Die Genehmigung von Batterieenergiespeichersystemen (BESS) wirft eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen auf. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Speicher für die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien besteht ein erhebliches Interesse an einer klaren und effizienten Genehmigungspraxis.
Mit der neugefassten Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union wird eine neue Bestimmung über den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ eingeführt, um die Rechtsgrundlage für die Anwendung des Grundsatzes zu schaffen.
● EnWG- und EEG-Novellen 2025
● Novelle des Strom- und Energiesteuerrechts – Kleine Anpassungen statt großem Schritt
● Weitere vor der Neuwahl verabschiedete bzw. gescheiterte Gesetzesvorhaben
● Neuregelung zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
● BFH zur stromsteuerrechtlichen Einordnung als „kleiner Versorger“
● Austritt der USA aus dem Pariser Klimaschutzabkommen
● Zu guter Letzt
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.12.2024 – VI-3 Kart 535/24
BGH, Beschl. v. 18.12.2024 – EnVR 23/24
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.10.2024 – VI-3 Kart 466/24
BGH, Urt. v. 12.11.2024 – XIII ZR 3/24
vorgehend: OLG Magdeburg, Urt. v. 05.04.2024 – 7 U 49/23 (EnWG)
vorgehend: LG Halle (Saale), Urt. v. 21.09.2023 – 4 O 182/22
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.01.2025 – VI-3 Kart 463/24
OLG Nürnberg, Urt. v. 14.01.2025 – 3 U 183/24 Kart
vorgehend: LG Bayreuth, Urt. v. 21.12.2023 – 32 O 665/22
Hand aufs Herz: machen Sie Backups? Von Ihren persönlichen Daten, von denen Ihrer Kanzlei, von Ihrem dienstlichen E-Mail-Account? Von den Daten Ihres Mobiltelefons? Ja? Nach der 3-2-1-Regel? Drei Kopien aller Daten, auf zwei verschiedenen Speichermedien, von denen eines an einem externen Ort aufbewahrt wird?
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