DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-11-13 |
Die Bundesnetzagentur hat im August 2024 eine Festlegung zur sog. EE-Netzkostenwälzung erlassen, wonach Regionen, die besondere Kostenbelastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien tragen, ab 2025 entlastet werden.
Die Bundesregierung hat im Mai dieses Jahres in Ergänzung ihrer Carbon Management-Strategie einen Novellierungsentwurf für das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) vorgelegt. Der Europäische Rat wiederum verabschiedete erst kürzlich im Juni dieses Jahres den sog. Net Zero Industry Act (NZIA). Beide Regelwerke enthalten Neuregelungen zum Aufbau einer CO2-Transportfinfrastruktur.
Der Aufsatz untersucht die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Energiespeicheranlagen – Rechtsanwalt, Berlin im speziellen von sog. Batterieenergiespeichersystemen (BESS) – im Außenbereich und beleuchtet die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen.
Die Europäische Union hat im Rahmen des europäischen Grünen Deals erstmals Regelungen für den Aufbau eines europäischen Wasserstoffmarktes geschaffen (sog. „Gas-Wasserstoff-Paket“). Damit will die Union die notwendige Rechtsklarheit für Investitionen insbesondere in die Wasserstoffinfrastruktur schaffen.
● Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EnWG und des EEG im Bereich der Endkundenmärkte und der Netzregulierung
● Entwurf eines Geothermie- und Wärmepumpengesetzes
(GeoWG-E)
● Eckpunkte eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes
● Verfassungsbeschwerde der DUH gegen das Klimaschutzgesetz
● EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur tritt in Kraft
● Zu guter Letzt
OLG München, Beschl. v. 25.06.2024 – 101 AR 68/24 e
BVerwG, Beschl. v. 18.07.2024 – 7 B 28/23
vorgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.06.2023 – OVG 3a A 57/23
EuGH, Urt. v. 26.09.2024 – C-795/21 P und C-796/21 P
OVG Koblenz, Urt. v. 15.08.2024 – 1 A 10604/23.OVG
vorgehend: VG Koblenz, Urt. v. 05.06.2023 – 1 K 922/22.KO
VGH München, Beschl. v. 11.07.2024 – 22 AS 24.40012
Ehrlich, fühlen Sie sich auch manchmal so müde? Wenn Sie vor Kommunalpolitikern sitzen, die Ihnen erzählen, dass sie lieber auf die Wasserstoffleitung warten, damit die Leute ihre gute Gasheizung nicht wegschmeißen müssen. Oder wenn Leute auf Küchenparties Ihnen sagen, dieser Flatterstrom, von dem man so viel hört, mache Geräte kaputt und wäre generell nicht so gut wie der gute Qualitätsstrom von früher.
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