Am 20. November 2014 veranstaltete die Clearingstelle EEG in der Landesvertretung Schleswig-Holstein in Berlin ihr 19. Fachgespräch mit ca. 100 Teilnehmern. Thema waren der Anlagenbegriff und die Inbetriebnahme im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dr. Martin Winkler (Clearingstelle EEG) referierte einführend über Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff bei Biogas-, Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen sowie den sog. modularen Anlagen. Er stellte klar, dass die Clearingstelle EEG in ihrer Empfehlung 2009/12 einen „dynamischen Anlagenbegriff“ vertreten hat, der nunmehr aufgrund des Urteils des BGH vom 23. Oktober 2013, Az. VIII ZR 262/12 überholt sei. Er wies darauf hin, dass diese Empfehlung überwiegend durch die Empfehlung 2012/19 aufgehoben worden ist und erläuterte diese anschließend. schließend. Er unterstrich, dass das Versetzen einer Anlage an einen anderen Standort die Mitnahme des Inbetriebnahmedatums erlaube; weder der Anlagenbegriff noch die Inbetriebnahme seien standortgebunden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.01.15 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-19 |
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