Am 17. März 2015 veranstaltete die Clearingstelle EEG gemeinsam mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in der Landesvertretung Hessen in Berlin ihr 20. Fachgespräch mit ca. 100 Teilnehmern. Themen waren messtechnische Aspekte im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dr. Martin Kahmann (PTB) gab einführend einen Überblick über eichrechtliche Fragen zur Messung im EEG. Er erläuterte zunächst das Grundprinzip der Messgerätekonformität nach dem Mess- und Eichgesetz 2015 (MessEG) und zeigte dabei die Verantwortungsbereiche der Messgerätehersteller und -verwender sowie der Messwertverwender auf. Anschließend ging er auf die Änderungen, u. a. bei den ordnenden Instanzen, nach dem neuen MessEG ein. Die der Ersteichung gleichgestellte Konformitätsbewertung könne nunmehr von privaten staatlich anerkannten und bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (Dakks) akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt werden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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