Nachdem die Umstellung fossiler Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien im Koalitionsvertrag beschlossen, aufgrund des Ukrainekriegs um ein Jahr vorgezogen und im Rahmen eines 30-stündigen Koalitionsausschusses nachverhandelt wurde, hat die Bundesregierung am 19.04.2023 einen Gesetzesentwurf beschlossen. Da im Gebäudesektor wiederholt die Klimaziele nicht eingehalten wurden, kommt der Wärmewende im Bereich der Gebäude eine erhebliche Bedeutung zu. Zur Beschleunigung dieser möchte die Bundesregierung die ordnungsrechtlichen Vorgaben in mehreren Gesetzesnovellen anpassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-05-17 |
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