§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 5, 17, 41 Abs. 1 Satz 1 StromPBG; § 77 EnWG
1. Es erscheint offen. ob die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Anwendung des § 17 StromPBG dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht. Wenn es um die Abschöpfung von Überschusserlösen geht, die durch Übersteigen einer gesetzlich fixierten Obergrenze bestimmt werden, spricht viel dafür, dass auch Erlöse aus Absicherungsgeschäften nur insoweit der Abschöpfung unterliegen, als sie diese Grenze übersteigen.
2. Andererseits könnte die Abschöpfung unterhalb der Obergrenze ein in § 17 StromPBG noch angelegter Ausgleich dafür sein, dass die Absicherungsgeschäfte als Abzugsposten bei der realen Korrektur von fiktiven Überschusserlösen ebenso unabhängig von der Erlösobergrenze in Ansatz gebracht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.04.2024 – 3 Kart 459/24
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.04.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-07-12 |
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