Abzugsfähigkeit von Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität
§ 31 EnWG, § 18 StromNEV
Die Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität sind im Rahmen der Berechnung des Anspruchs nach § 18 StromNEV – jedenfalls im Grundsatz – auch nach den Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur vom 17.7.2017 vollständig und nicht lediglich teilweise in Abzug zu bringen.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.02.2025 – VI-3 Kart 509/24
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