Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält eine Vielzahl von Pflichten für Unternehmen, definiert aber selbst nicht, was unter einem Unternehmen zu verstehen ist; eine Legaldefinition dieses zentralen Begriffs fehlt im Gesetz. Unklar ist daher, welche Unternehmen überhaupt durch das Energieeffizienzgesetz adressiert und verpflichtet werden. Der folgende Beitrag konkretisiert den Unternehmensbegriff des EnEfG über die Begrifflichkeit im Energie-Dienstleistungsgesetz (EDL-G), anhand des Unionsrechts sowie in Abgrenzung zu dem Komplementärbegriff der öffentlichen Stelle.
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