§§ 67 Abs. 5 Satz 1, 75 Abs. 3 Satz 1, § 78 Abs. 1 bis 5, 83 Abs. 4 EnWG; § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Ein Netzbetreiber, der zum jetzigen Zeitpunkt Einsichtnahme in die Plausibilisierungsakten zur Törnqvist-Datenfestlegung zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode begehrt, um hieraus Erkenntnisse zur weiteren Substantiierung seiner seit Januar 2019 anhängigen Beschwerde gegen die Festlegung des Produktivitätsfaktors zu gewinnen, unterliegt hinsichtlich der Darlegung des für ein Einsichtsrecht aus § 67 Abs. 5 Satz 1 EnWG wie aus § 29 Abs. 1 Satz 1 VwVfG gleichermaßen notwendigen Informationsinteresses – angesichts der mittlerweile gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Validität der Datengrundlage und zur Ergebnisrelevanz von Datenfehlern für die Rechtmäßigkeit des Produktivitätsfaktors – erhöhten Anforderungen, denen der Einsichtspetent vorliegend nicht genügt hat.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2024 – 3 Kart 540/24
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2025.01.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-14 |
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