§§ 33 Abs. 1, Abs. 2, 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 GWB, § 47 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Die systematische Auslegung des § 47 Abs. 3 EnWG spricht dafür, dass rechtswidrige Entscheidungen einer Gemeinde über die nach dieser Vorschrift zu gewährende Akteneinsicht eine im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens nach § 47 Abs. 5 EnWG isoliert, d. h. unabhängig von konkreten Sachrügen rügefähige Rechtsverletzung darstellen.
(Leitsatz der Redaktion)
LG München I, Urt. v. 11.03.2022 – 37 O 14213/21
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.03.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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