Das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen der Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für die leitungsgebundene Energieversorgung (sog. Konzessionsvergabeverfahren) wurde 2017 zusammen mit den zeitlich gestaffelten Rügeobliegenheiten in § 47 EnWG eingeführt. Vor Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht wurde ein Anspruch des unterlegenen Bieters auf Auskunft, aus welchen Gründen der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt wurde, aus dem Transparenzgebot abgeleitet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage zum Akteneinsichtsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.