Das Recht auf Akteneinsicht im Rahmen der Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für die leitungsgebundene Energieversorgung (sog. Konzessionsvergabeverfahren) wurde 2017 zusammen mit den zeitlich gestaffelten Rügeobliegenheiten in § 47 EnWG eingeführt. Vor Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Akteneinsicht wurde ein Anspruch des unterlegenen Bieters auf Auskunft, aus welchen Gründen der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt wurde, aus dem Transparenzgebot abgeleitet. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage zum Akteneinsichtsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2022.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-05-16 |
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