Im März 2013 hatte der EuGH entschieden, dass Preisänderungsklauseln auch dann einer Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, wenn sie Regelungen nachgebildet sind, deren Geltung für bestimmte Verträge gesetzlich verpflichtend ist, und dass sie dann angemessen und transparent sein müssen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-11-15 |
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