Am 08.04.2014 beschloss das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien- Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ (EEG-E 2014). Mit dem Kabinettsbeschluss tritt das EEG 2014 in das parlamentarische Verfahren ein. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.08.2014.
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