Die aktuelle Entscheidung des BGH zum Kundenanlagenbegriff, die die Vorgaben aus dem EuGH-Vorabentscheidungsverfahren umsetzt, ist ein schwerer Dämpfer für die zukünftige Realisierbarkeit von Quartiers- und Mieterstromversorgungsmodellen und belastet bestehende Kundenanlagen mit erheblichen rechtlichen Risiken. Der nachfolgende Kurzbeitrag untersucht die Auswirkungen des Beschlusses auf bestehende Kundenanlagen, die weitere gerichtliche oder legislative Klärung des Kundenanlagenbegriffs und den Wettbewerb um verbrauchsnahe Stromleitungen.
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