§§ 13 Nr. 1 Satz 2, 13a Abs. 2, 13a Abs. 3, 13a Abs. 4, 13a Abs. 5, 13j Abs. 1 Satz 2 EnWG, §§ 11 Abs. 2 Satz 2, 11 Abs. 2 Satz 4 ARegV
1. Kosten und Erlöse aus Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber nach § 13 Nr. 1 Satz 2 EnWG fallen in den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 Satz 2 ARegV, da Redispatch-Maßnahmen bei dem gebotenen weiten, funktionalen Verständnis dieser Vorgabe einer wirksamen Verfahrensregulierung nach der Strom-NZV unterliegen.
2. Die Festlegungskompetenz der BNetzA aus § 32 Abs. 1 Nr. 4 EnWG, § 11 Abs. 2 Satz 2 und Satz 4 ARegV wird nicht durch deren Festlegungskompetenz nach § 13j Abs. 1 Satz 2 EnWG verdrängt.
3. Die Vergütungsregelungen für Redispatch-Maßnahmen in § 13a Abs. 2-4 EnWG und deren in § 13a Abs. 5 EnWG normierte rückwirkende Anordnung sind mit höherrangigem Recht vereinbar.
4. Die Festlegung der BNetzA zur Feststellung einer wirksamen Verfahrensregulierung vom 10.10.2018 – BK8-18/00007-A -, ist rechtswidrig. Die dieser zugrunde liegenden Freiwilligen Selbstverpflichtungen der Übertragungsnetzbetreiber verstoßen gegen die Vergütungsvorgaben des § 13a Abs. 2 bis 4 EnWG, weil sie eine Erstattung des Werteverbrauchs bei negativem Redispatch nicht vorsehen und bei der Berechnung der anrechenbaren Betriebsstunden gemäß § 13a Abs. 3 EnWG eine zusätzliche Kürzung um den Quotienten aus angeforderter Redispatch-Leistung und Nettonennleistung des Kraftwerks vorgeben.
(Leitsätze des Gerichts)
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.08.2020 – 3 Kart 894/18
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.06.12 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-11-13 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
