§§ 19, 20, 32 Abs. 1 Nr. 6 ARegV, §§ 21a Abs. 6 Satz 2 Nr. 3,
21a Abs. 6 Satz 2 Nr. 8, 21a Abs. 6 Satz 2 Nr. 9 EnWG
Der mit der Bestimmung von Qualitätselementen nach §§ 19, 20 ARegV betrauten Regulierungsbehörde steht bei der Auswahl der einzelnen Parameter und Methoden ein Spielraum zu, der in einzelnen Aspekten einem Beurteilungsspielraum, in anderen Aspekten einem Regulierungsermessen gleichkommt.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschl. v. 22.07.2014 – EnVR 59/12
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.08.2012 – VI-3 Kart 40/11 (V)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-20 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: