§§ 4, 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012
Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 21.03.2023 – XIII ZR 2/20
vorgehend: OLG Brandenburg, Urt. v. 11.02.2020 – 6 U 116/15
vorgehend: LG Frankfurt (Oder), Urt. v. 01.10.2015 – 31 O 47/14
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.01.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-19 |
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