§§ 27 Abs. 4 Nr. 2, 27 Abs. 4 Nr. 3, 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009
Für den in einer Biomasseanlage in Kraft-Wärme-Kopplung und auf der Basis nachwachsender Rohstoffe erzeugten, aber nicht in das Netz eingespeisten eigenverbrauchten Strom gewährt das EEG 2009 dem Anlagenbetreiber weder einen Anspruch auf einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) noch auf einen Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus).
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 04.03.2015 – VIII ZR 110/14
vorgehend: OLG Stuttgart, Urt. v. 13.03.2014 – 2 U 61/12
vorgehend: LG Stuttgart, Urt. v. 23.02.2012 – 10 O 175/11
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.03.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-05-15 |
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