Das neue Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) setzt den Netzentwicklungsplan (NEP) 2030 (2019) um. Es führt damit auch den durch das Klimaschutzgesetz 2019 und auf EU-Ebene durch den Green Deal bestärkten Weg der Energiewende weiter. Aufgrund weiter angehobener Ausbauziele für Erneuerbare Energien kommt es zu einer Erhöhung der notwendigen Netzausbauvorhaben um 33 Projekte. Während einerseits der Umsetzungsstand der Energiewende mit bereits hohen Anteilen Erneuerbarer Energien und gleichzeitig fortschreitender Abschaltung von Kohle- und Kernkraftwerken deutlich sichtbar ist, fällt die BBPlG-Novelle andererseits auch in eine kritische Phase. So sind die konkreten Kosten des Ausstiegs aus der Großkraftwerksstruktur nunmehr bekannt und werden Fragen nach der Angemessenheit der Kosten der Energiewende und der künftigen Versorgungssicherheit mittlerweile auch von staatlicher Seite durch den Bundesrechnungshof gestellt, auf die es überzeugende Antworten zu geben gilt. Einigkeit besteht darin, dass die Genehmigungsverfahren zur Umsetzung der Energiewende weiterhin zu lange dauern. In diesem Kontext stellt der Beitrag die Neuregelungen des BBPlG dar und bewertet sie.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-04-14 |
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