Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, Vergleiche zu veröffentlichen oder sonst über diese Auskunft zu erteilen, durch die sie einzelnen Netznutzern Entgelte teilweise erstattet haben, um eine gerichtliche Prüfung der Entgelthöhe zu verhindern. Die Gewährung solcher Erstattungen begründet keinen Anspruch sonstiger Netznutzer auf vergleichbare Erstattungen.
(Leitsatz des Gerichts)
OLG Celle, Urt. v. 05.06.2014 – 13 U 144/13
vorgehend: LG Hannover, Urt. v. 24.07.2013 – 21 O 71/11
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