Das Energiesammelgesetz hat der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung neuen Wind verliehen und gleichzeitig viele Fragen aufgeworfen. Die Verpflichtung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung gilt ab dem 01.07.2020 und betrifft eine große Anzahl an Windenergieanlagen. Dieser Beitrag soll einen grundlegenden Überblick zum aktuellen technischen und gesetzlichen Sachstand geben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.04.06 |
Lizenz: | ESV |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-07-15 |
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