Kein klassischer „Industrierabatt“, jedoch eine dieser Rubrik nahestehende Beihilfe ist die nach der BECV. Der nachfolgende Artikel in unserer Beitragsreihe zu diesen Fragen beschäftigt sich mit der Beihilfemöglichkeit nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) für emissionsintensive Unternehmen, erläutert die entsprechenden Antragsvoraussetzungen und die Vorgehensweise der notwendigen Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer/vereidigten Buchprüfer.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-13 |
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