§ 9 Abs. 7 KWKG, § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG vom 25.10.2008
1. Ein Objektnetzbetreiber im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG in der bis zum 03.08.2011 geltenden Fassung ist im Rahmen des Belastungsausgleichs nach § 9 KWKG wie ein Letztverbraucher zu behandeln.
2. Der Ausgleichsanspruch des Netzbetreibers gegen den Letztverbraucher folgt aus § 9 Abs. 7 KWKG in Verbindung mit dem Netznutzungsvertrag.
(Leitsätze des Gerichts)
BGH, Urt. v. 16.12.2014 – EnZR 81/13
vorgehend: OLG Frankfurt, Urt. v. 15.10.2013 – 11 U 48/12 (Kart)
vorgehend: LG Frankfurt, Urt. v. 10.05.2012 – 3-4 O 102/11
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2015.02.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2194-5837 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-03-13 |
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