Verringert sich der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers wegen eines Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur Ausstattung der Anlage mit einer technischen Einrichtung, die es dem Netzbetreiber gestattet, die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert zu reduzieren, gemäß § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012 auf null, so kann der Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber aufgrund des abschließenden Charakters der vorgenannten Bestimmungen unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung keinen Wertersatz für den eingespeisten Strom verlangen.
(Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urt. v. 18.11.2015 – VIII ZR 304/14
vorgehend: OLG Stuttgart, Urt. v. 23.10.2014 – 2 U 4/14
vorgehend: LG Stuttgart, Urt. v. 09.12.2013 – 26 O 78/13
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