Zur Beschleunigung des notwendigen Energieleitungsausbaus hat der Gesetzgeber im Mai 2019 den § 86a Grundbuchverfügung (GBV) novelliert und damit die gesetzliche Grundlage für die Einsichtnahme in Grundbücher für Versorgungsunternehmen vereinfacht. Die Änderungen sollen bei der Umsetzung von Netzausbauprojekten unterstützen und diese vorantreiben. Der Beitrag beschäftigt sich mit dem formellen Grundbuchrecht, insbesondere das Einsichtsrecht in das Grundbuch, die Abrufmöglichkeiten und die Darlegung des berechtigten Interesses. Die rechtliche Bewertung erfolgt hierbei schwerpunktmäßig aus der Sicht eines Übertragungsnetzbetreibers und skizziert beispielhaft bestehende Schwierigkeiten in der Praxis.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-15 |
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