Die Sonderregelungen zur Energiekostenentlastung der Industrie sind derzeit in aller Munde. Neben den Sonderformen der Netznutzung steht dabei die Besondere Ausgleichsregelung gemäß §§ 40 ff. EEG zur Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes im Fokus der Diskussion. Während die EU-Kommission noch den Beihilfencharakter der Besonderen Ausgleichsregelung prüft und der deutsche Gesetzgeber über Systemänderungen nachdenkt, macht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Nägel mit Köpfen und ändert seine Verwaltungspraxis bei der Gewährung der Besonderen Ausgleichsregelung zum Nachteil der Unternehmen. Dies betrifft insbesondere viele selbständige Unternehmensteile, an deren Bruttowertschöpfungsrechnung das BAFA neue Anforderungen stellt. Ob diese geänderte Verwaltungspraxis der aktuellen Rechtslage entspricht, ist zumindest fragwürdig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-19 |
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