Der in Deutschland politisch angestrebte Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien kann nur mit einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht werden. Immer mehr Bürger schließen sich daher zu Genossenschaften zusammen, um Projekte zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien selbst zu realisieren oder sich an deren Realisierung zumindest zu beteiligen.
Diese Energiegenossenschaften müssen sich seit Mitte vergangenen Jahres mit dem für sie bislang unbekannten und sehr komplexen Thema der staatlichen Regulierung von Kapitalanlagen und Investmentfonds beschäftigen. Denn Energiegenossenschaften sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich des neuen Kapitalanlagegesetzbuches erfasst. Der nachfolgende Beitrag erleichtert den Zugang zu dieser komplexen Thematik und dient der Klärung einiger offener Rechtsfragen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.01.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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