Der Gesetzgeber hat zwei Instrumente in das EEG aufgenommen, die die Akzeptanz von Bürgern und Kommunen, die sich im Einzugsbereich von Windenergieanlagen befinden, steigern sollen: § 6 EEG 2023 zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und den neuen § 22b i. V. m. § 22 EEG 2023 zu den Ausnahmen vom Zuschlagserfordernis für sog. Bürgerenergiegesellschaften (BEG). Der folgende Beitrag soll die akzeptanzsteigernden Regelungen erläutern und die aktuellen Diskussionen zu den einzelnen Regelungen zusammenfassen.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.