Der Gesetzgeber hat zwei Instrumente in das EEG aufgenommen, die die Akzeptanz von Bürgern und Kommunen, die sich im Einzugsbereich von Windenergieanlagen befinden, steigern sollen: § 6 EEG 2023 zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und den neuen § 22b i. V. m. § 22 EEG 2023 zu den Ausnahmen vom Zuschlagserfordernis für sog. Bürgerenergiegesellschaften (BEG). Der folgende Beitrag soll die akzeptanzsteigernden Regelungen erläutern und die aktuellen Diskussionen zu den einzelnen Regelungen zusammenfassen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-13 |
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