Deutschland hat mit dem nationalen Brennstoffemissionshandel des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für die Sektoren Wärme und Verkehr ein zusätzliches Emissionshandelssystem zum europäischen Emissionshandelssystem geschaffen. Dadurch wird der Einsatz fossiler Brennstoffe in vielen Wirtschaftsbereichen teurer. Das ist grundsätzlich gewollt, aber es sollen auch keine Unternehmen aus Deutschland verdrängt werden (Carbon Leakage). Abhilfe gegen drohendes Carbon Leakage soll eine neue Rechtsverordnung, die BECV, schaffen, nach der betroffene Unternehmen eine Beihilfe beantragen können. In 2022 konnten die ersten Beihilfeanträge nach der BECV für 2021 gestellt werden, jedes Jahr können weitere Anträge für die weiteren Jahre gestellt werden. Der vorliegende Beitrag erläutert die Antragsvoraussetzungen und das Antragsverfahren.
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