Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18, entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Ermächtigungsgrundlage in § 24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die Vorgaben des dritten Energiebinnenmarktpakets verstoßen hat. Danach darf der nationale Verordnungsgeber die Ermessensfreiheit der Regulierungsbehörde nicht durch detaillierte Verordnungsregelungen vorstrukturieren. Das Urteil bedeutet das Ende der detaillierten normativen Regulierung durch den Verordnungsgeber.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2021.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-12 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: