Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 02.09.2021, Rs. C-718/18, entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) mit der Ermächtigungsgrundlage in § 24 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegen die Vorgaben des dritten Energiebinnenmarktpakets verstoßen hat. Danach darf der nationale Verordnungsgeber die Ermessensfreiheit der Regulierungsbehörde nicht durch detaillierte Verordnungsregelungen vorstrukturieren. Das Urteil bedeutet das Ende der detaillierten normativen Regulierung durch den Verordnungsgeber.
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