Mit dem Bürgerenergiegesetz reiht sich Nordrhein-Westfalen in die Gruppe jener Bundesländer ein, die mittels finanzieller Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen an der Windenergienutzung vor Ort ein höheres Maß an Akzeptanz für diese erreichen wollen. Der nachfolgende Beitrag stellt – auch mit Blick auf diverse ähnliche Bestrebungen in anderen Bundesländern – das jüngste Beteiligungsgesetz und seinen neuen Regelungsansatz dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2024.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-14 |
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