Eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen hat sich im Verlauf der letzten Jahre mit der Vergabe von Konzessionen der Strom- und Gasnetze durch die Kommunen auseinandergesetzt. Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten waren insbesondere die Gewichtung der Vergabekriterien, die Informationspflichten des bisherigen Konzessionsnehmers, die Bewertung des Netzes bei Netzübernahme und das Bestreben einer Rekommunalisierung der Versorgungsnetze. Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit der Bewältigung des Konfliktpotenzials erkannt und versucht durch die Novellierung des § 46 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) die wesentlichen Streitfragen beizulegen. Der nachfolgende Beitrag bezieht zum Entwurf der Novelle des Konzessionsrechts (kurz: EnWG-E), der einer Zustimmung durch den Bundesrat nicht bedarf, kritisch Stellung.
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