Die gegenwärtigen Herausforderungen der Energiewirtschaft und der Energiemärkte sind enorm: Der Atomausstieg schreitet voran, der Kohleausstieg ist beschlossen und rückt näher, der Anteil der Erneuerbaren Energien soll gleichzeitig nachhaltig gesteigert werden und die Erneuerbaren Energien sollen noch stärker in den Markt integriert werden. Zudem sollen die Akzeptanz für Energieprojekte verbessert und die Kosten der Energiewende für Industrie und Endkunden begrenzt werden. Diese Herausforderungen erfordern immer wieder eine Neujustierung und Anpassung des Rechts der Erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung hat daher am 23.09.2020 einen Entwurf zum EEG 2021 vorgelegt, mit welchem sie eine grundlegende Novellierung des zum 01.01.2017 in Kraft getretenen EEG 2017 beabsichtigt und zukunftsfähige Lösungen für diese Herausforderungen liefern möchte. Der nachstehende Beitrag soll einen Überblick über wesentliche Neuregelungen des EEG 2021 geben und ausgewählte Änderungen vertiefen und bewerten. Der Beitrag basiert auf dem Stand des Regierungsentwurfs vom 23.09.2020. Die am 28.10.2020 veröffentlichten Empfehlungen des Bundesrats konnten daher nicht mehr im Detail, sondern nur punktuell berücksichtigt worden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-13 |
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