Das Mieterstromgesetz nimmt langsam Fahrt auf. Lagen die Meldezahlen für Photovoltaik-Mieterstrom zwischen dem 25.07.2017 und dem 31.12.2017 noch bei 1.234,444 kWp, stiegen sie zwischen Jahresbeginn und Ende Mai 2018 um weitere 2.072,516 kWp. Dass das jährliche maximale Zubauvolumen von 500.000 kWp indes nicht annähernd erreicht werden wird, dürfte unter anderem mit den zum Teil erheblichen Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes zu tun haben. Diese führen womöglich sogar dazu, dass nach der geltenden Rechtslage einige Mieterstromkonstellationen nicht förderfähig sind.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "ER EnergieRecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.