Das Mieterstromgesetz nimmt langsam Fahrt auf. Lagen die Meldezahlen für Photovoltaik-Mieterstrom zwischen dem 25.07.2017 und dem 31.12.2017 noch bei 1.234,444 kWp, stiegen sie zwischen Jahresbeginn und Ende Mai 2018 um weitere 2.072,516 kWp. Dass das jährliche maximale Zubauvolumen von 500.000 kWp indes nicht annähernd erreicht werden wird, dürfte unter anderem mit den zum Teil erheblichen Rechtsunsicherheiten hinsichtlich des räumlichen Anwendungsbereiches des Gesetzes zu tun haben. Diese führen womöglich sogar dazu, dass nach der geltenden Rechtslage einige Mieterstromkonstellationen nicht förderfähig sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.05.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-09-17 |
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