Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzesentwurf vom 20.01.2016 zur Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz) soll nach dem Zeit plan der Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten. Mit dem Strommarktgesetz ergeben sich weitreichende, zentrale Änderungen der Regelungen für zur Stilllegung angezeigte Kraftwerksanlagen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Netzreserveverordnung (NetzResV, vormals Reservekraftwerksverordnung – ResKV). Ziel des Beitrags ist es, einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen zum Stilllegungsverfahren (II.) und zur angemessenen Vergütung der Anlagen in der Netzreserve (III.) zu geben.
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