Die Mitgliedstaaten der EU dürfen ihre Fördersysteme auf im Inland erzeugte Energie aus erneuerbaren Quellen begrenzen. Dies hat der EuGH nun in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren „Ålands Vindkraft“ klargestellt und die Gültigkeit des Art. 3 Abs. 3 UAbs. 2 RL 2009/28/EG (im Folgenden: EE-RL) bestätigt. Die Begründung des EuGH und die Bedeutung des Urteils über den konkreten Fall hinaus sind Gegenstand des folgenden Beitrags.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-12 |
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