Am 15.12.2022 wurde durch den Deutschen Bundestag der Gesetzesentwurf für das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) verabschiedet, dem der Bundesrat am 16.12.2022 zustimmte und der am 01.01.2023 in Kraft trat. Dieses neue Gesetz soll der Kompensation der steigenden Energiepreise im Rahmen der Energiekrise dienen. Wenngleich das Gesetz eine wichtige Stütze in der Entlastung der von stark steigenden Stromkosten betroffenen Letztverbraucher ist, fehlt es bislang an praktikablen Handreichungen. Obwohl verschiedene FAQs veröffentlicht sind und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Hotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen eingerichtet hat, verbleiben zahlreiche offene Fragen, die die sichere Anwendung des Strompreisbremsegesetzes erschweren. Letztverbraucher stehen vor Schwierigkeiten inhaltlicher Auslegungen und teilweise gar ungeregelten Problembereichen. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der Novellierung des Strompreisbremsegesetzes vom 26.07.2023 verschiedene Änderungen beschlossen, die zu mehr Klarheit bei der praktischen Handhabung des Gesetzeses beitragen sollen. Der folgende Beitrag befasst sich mit einigen dieser Problemfelder, welche die aktuelle Praxis von mittleren und großen Unternehmen bestimmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2023.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-09-13 |
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